Kfz-Sachverständigenbüro "ALGO" - sv-algo.de

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Kfz-Gutachter, Kfz-Sachverständiger

Fallakte N96

In dem Fall sollte der Stoßfänger v. ersetzt werden. Die Bilder vom beschädigten Fahrzeug und eine Reparaturrechnung lagen uns vor.

Übersichtsansicht von vorn Der Stoßfänger v. ist beschädigt Der Stoßfänger v. ist beschädigt Rechnung der Werkstatt

Bilder nach Reparatur

Ultraschallprüfung – Untersuchung – Stoßfänger v.

Stoßfänger v. – Kontrollpunkt Ultraschallprüfung
Stoßfänger v. – Ultraschallprüfung verdächtige Stelle

Fazit:
Bei der Ultraschallprüfung des Stoßfängers v. wurden Auffälligkeiten festgestellt.
Das Gerät zeigt ein Fehlerecho. Die Dickemessung zeigt uns einen Unterschied im Messbereich.
Der Stoßfänger v. war nicht ersetzt, sondern gespachtelt und nachlackiert.

Das ist nicht nur ein Betrug sondern auch gefährlich, da es laut BMW AG heißt:
„Um die Systemfunktion bei Fahrzeugen mit Sensor für Spurwechselwarnung zu gewährleisten, darf die Stoßfängerverkleidung weder in der Lackstufe 1 noch in der Lackstufe 3 nachlackiert werden.“

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