Fallakte N83
In dem Fall sollten der Stoßfänger v. und der Stoßfänger h. ersetzt werden. Die Bilder vom beschädigten Fahrzeug und eine Reparaturrechnung lagen uns vor.
Bilder nach Reparatur
Ultraschallprüfung – Untersuchung – Stoßfänger v.
Fazit:
Bei der Untersuchung des Stoßfängers v. wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.
Der Stoßfänger v. war ersetzt.
Ultraschallprüfung – Untersuchung – Stoßfänger h.
Fazit:
Bei der Ultraschallprüfung des Stoßfängers h. wurden Auffälligkeiten festgestellt.
Das Signal ist sehr schwach. Die Dickemessung konnte nicht abgeschlossen werden, da die Schallwellen auf Einschlüsse gestoßen sind.
Der Stoßfänger h. war nicht ersetzt, sondern gespachtelt und nachlackiert.