Kfz-Sachverständigenbüro "ALGO" - sv-algo.de

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Kfz-Gutachter, Kfz-Sachverständiger

Fallakte N83

In dem Fall sollten der Stoßfänger v. und der Stoßfänger h. ersetzt werden. Die Bilder vom beschädigten Fahrzeug und eine Reparaturrechnung lagen uns vor.

Übersichtsansicht von vorn Übersichtsansicht von hinten Der Stoßfänger v. ist beschädigt Der Stoßfänger h. ist beschädigt Rechnung der Werkstatt

Bilder nach Reparatur

UltraschallprüfungUntersuchung – Stoßfänger v.

Stoßfänger v. – Kontrollpunkt Ultraschallprüfung
Stoßfänger v. – Ultraschallprüfung verdächtige Stelle

Fazit:
Bei der Untersuchung des Stoßfängers v. wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.
Der Stoßfänger v. war ersetzt.

Ultraschallprüfung Untersuchung – Stoßfänger h.

Stoßfänger h. – Kontrollpunkt Ultraschallprüfung
Stoßfänger h. – Ultraschallprüfung verdächtige Stelle

Fazit:
Bei der Ultraschallprüfung des Stoßfängers h. wurden Auffälligkeiten festgestellt.
Das Signal ist sehr schwach. Die Dickemessung konnte nicht abgeschlossen werden, da die Schallwellen auf Einschlüsse gestoßen sind.
Der Stoßfänger h. war nicht ersetzt, sondern gespachtelt und nachlackiert.

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